Begutachtungen zur Anerkennung einer Berufserkrankung
über ein Sozialgerichtsverfahren
Im Prozess der Anerkennung einer Berufserkrankung kann es zum Sozialgerichtsverfahren kommen. Im Verfahren nach §109 können Sie als Patient den Gutachter selbst bestimmen. Hier
ist es wichtig, darauf zu achten, dass der Sachverständige nicht
befangen ist.
Juristische Auskunft zur Vorgehensweise in einem solchen
Verfahren erhalten Sie über Ihren Rechtsanwalt.